Nahaufnahme von Händen einer Frau, die gerade am Laptop sitzt und im Handy tippt

Ethik-Richtlinien der Systemischen Gesellschaft e.V.

Präambel

Die ethischen Richtlinien unseres Fachverbandes unterstützen die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung in professionellen Kontexten und innerhalb der Mitgliedschaft der Systemischen Gesellschaft. Die Richtlinien basieren auf den ethischen Wertentscheidungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Sie fördern den innerverbandlichen Diskurs über ethisch vertretbares professionelles systemisches Handeln. Sie sorgen auf diese Weise für den Schutz der eigenen Mitglieder sowie für die Adressat_innen systemischer Lehre und Praxis (Klient_innen, Kund_innen, Weiterbildungsteilnehmenden, Lehrenden, Mitarbeitenden und Kolleg_innen) vor unethischem Verhalten und bieten eine Grundlage für die Klärung von Beschwerden und Konflikten.

Die Systemische Gesellschaft und ihre Mitglieder nehmen sich als Akteure in gesellschaftlichen Zusammenhängen und in der Gestaltung einer lebensdienlichen Arbeitswelt wahr. Sie nehmen bewusst Einfluss sowohl auf die Weiterentwicklung von fachlichen Standards als auch auf sozial-, gesundheits-, organisationale und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit. Sie sind sich bewusst, dass auch in diesen Bereichen sowohl Handeln wie Nichthandeln ihre Konsequenzen hat.

Geltung

Die Ethik-Richtlinien der Systemischen Gesellschaft gelten für alle Mitglieder der Systemischen Gesellschaft und die Inhaber_innen von SG-Weiterbildungs- sowie Lehrendennachweisen/-zertifikaten in allen Arbeitsbereichen. Mit dem Beitritt zur Systemischen Gesellschaft bzw. mit der Beantragung und dem Erhalt eines SG-Nachweises akzeptiert jede Person die Gültigkeit der jeweils aktuellen Richtlinien.

Haltung

Das systemische Menschenbild fordert eine Haltung des Respekts vor der Autonomie und Individualität der Personen und der Systeme in denen sie leben. Systemische Arbeitsansätze gehen davon aus, dass Menschen die Expert_innen für ihre jeweilige Lebenssituation sind und würdigen die jeweils individuellen Wahrheiten und Wirklichkeiten. Perspektivwechsel, Allparteilichkeit, Neugier und Wertschätzung gehören zu den Standards systemischer Haltung. Systemisches Arbeiten unterstützt Wachstum und Reifung auf persönlicher und sozialer Ebene und fördert die Selbstbestimmung sowie Selbstwirksamkeit.

Die Systemische Gesellschaft wendet sich gegen jede Form von politischem, ideologischem und religiösem Extremismus, gegen Antisemitismus und Rassismus sowie gegen jede Form (gruppenspezifischer) Diskriminierung.

Menschliche Unterschiedlichkeit in ihren Kategorien wie z.B. Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, Nationalität, Kultur, Status, sexuelle Orientierung, Weltanschauung, Religion oder politische Überzeugung wird als potentieller Anlass für Benachteiligung in sozialen Zusammenhängen reflektiert. Derlei Benachteiligungen sind für die Systemische Gesellschaft nicht akzeptabel. Mitglieder der Systemischen Gesellschaft und Inhaber_innen eines SGNachweises handeln machtsensibel und ambiguitätstolerant im Bewusstsein, dass die eigenen Normen und Werte immer von der eigenen individuellen Sichtweise geprägt sind. Sie arbeiten dialogisch und zirkulär in diesem Dilemma und achten auf einen Raum, der Gleichwertigkeit und Diskriminierungs- und Rassismusfreiheit sowohl ermöglicht als auch fördert.

Wenn Menschenwürde und Menschenrechte durch Äußerungen oder Verhalten infrage gestellt werden oder das Strafrecht berührt wird, endet die Allparteilichkeit.

Professionalität & Qualitätssicherung

Systemisch Arbeitende und Lehrende verpflichten sich, ihre Beziehungen innerhalb ihrer Aufgaben verantwortungsvoll und transparent zu gestalten. Das entstehende Vertrauensverhältnis darf nicht zur Befriedigung eigener Interessen und Bedürfnisse missbraucht werden. Das Entstehen von Abhängigkeiten ist zu vermeiden.

Die Mitglieder der Systemischen Gesellschaft sowie Inhaber_innen eines SG-Nachweises:

  • reflektieren ihre Normen und Werte und achten darauf, diese dem Gegenüber nicht aufzudrängen. Fachliche Äußerungen sollen sachlich informierend und wissenschaftlich fundiert sein, irreführende Heilungsversprechen und unlautere Vergleiche sind zu unterlassen.
  • pflegen eine akzeptierende und konstruktiv-dialogische Zusammenarbeit mit ihren Kolleg_innen.
  • verpflichten sich für die Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer fachlichen Kompetenz zu regelmäßiger Fortbildung und zur kritischen Reflexion der eigenen Tätigkeit mittels Supervision oder Intervision.
  • kümmern sich um ihre Selbstfürsorge und achten auf die Grenzen der eigenen Belastbarkeit.

Die Tätigkeit von systemisch Arbeitenden wird ausschließlich durch das vereinbarte Honorar / Gehalt bzw. durch die Teilnahmegebühren, die Ehrenamtspauschale oder das Gegengeschäft abgegolten. Die Annahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Dienstleistungen im Sinne einer Vorteilsnahme ist unzulässig.

Die Mitglieder der Systemischen Gesellschaft beteiligen sich an der kontinuierlichen Einhaltung sowie Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements ihres Fachverbandes.

Transparenz & Persönlichkeitsschutz

Jeder professionelle Kontakt wird von Beginn an klar und transparent gestaltet.

Hierzu erhalten die Adressat_innen Informationen

  • über Inhalt und Art des Angebots sowie mögliche Grenzen,
  • über die Qualifikation der Anbieter_in,
  • über die finanziellen Bedingungen,
  • über die Schweigepflicht und den damit verbundenen Schutz der Daten.

Es werden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um die im Rahmen der professionellen Beziehung gewonnenen Informationen so zu schützen, dass eine missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen werden kann.

Digitale Formate

Die systemische Arbeit in Lehre und Praxis findet zunehmend auch in digitalen Formaten statt. Die Mitglieder der Systemischen Gesellschaft sowie die Inhaber_innen eines SGNachweises gewährleisten dabei die Einhaltung der ethischen Richtlinien.

Vorgehen bei Verletzung der Ethik-Richtlinien

Etwaige Beschwerden zu einem Verstoß gegen die Ethik-Richtlinien werden über die Geschäftsstelle oder direkt an den Vorstand gerichtet. Die Anliegen werden vertraulich behandelt und gewissenhaft geprüft. Dabei kann eine Beratung durch den Ethik-Rat vom Vorstand in Anspruch genommen werden.

Die Beschwerdegegner_innen erhalten die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Die Beschwerdeführer_innen haben das Recht auf eine Rückmeldung. Ggf. kann die Beschwerde nach Rücksprache mit der beschwerdeführenden Person ganz oder in Teilen an die Stelle für verzwickte Fälle weitergegeben werden - ausgenommen davon ist der Vorgang, der den Verstoß gegen die Ethik-Richtlinien betrifft.

Wenn ein Vorwurf der Missachtung von Ethik-Richtlinien gegen den Vorstand oder ein Vorstandsmitglied erhoben wird, muss der Ethik-Rat konsultiert werden. Respektiert der Vorstand die Position des Ethik-Rates nicht, muss die Mitgliederversammlung dazu angefragt werden.

Verstöße gegen die Ethik-Richtlinien können den Entzug der Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft zur Folge haben. Das Verfahren hierzu regelt die Satzung der Systemischen Gesellschaft. Die von der Systemischen Gesellschaft erteilten Weiterbildungsund Lehrenden-Nachweise bzw. -Zertifikate können bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Richtlinie für immer oder für eine begrenzte Dauer entzogen werden - ebenso wie die Mitgliedschaft aberkannt werden kann.

Ethik-Richtlinien der Systemischen Gesellschaft e.V.